20. Juli 2010

Bewerbern aussagekräftige Beurteilungen schreiben

In einem Unternehmen werden des öfteren Bewerber eingestellt. Die Voraussetzung einer erfolgreichen Bewerbung ist eine aussagekräftige Beurteilung und ein für den Arbeitgeber vielversprechendes Vorstellungsgespräch.

Beurteilungen werden von Menschen benötigt, die eine Referenz über sich und ihre Leistung abgeben müssen. Das kann die schriftliche Beurteilung in einem Schulzeugnis oder bei einem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis für einen Stellenwechsel sein. Der zukünftige Vorgesetzte bekommt einen Eindruck über Arbeits-, Sozial- und Leistungsverhalten des Bewerbers.

Um eine Beurteilung zu schreiben, benötigt die Person, deren Aufgabe dies ist, das Wissen über den Sachverhalt in Bezug auf den zu beurteilenden Menschen sowie das Wissen über eine aussagekräftige Bewertung. Die Bewertung ist wie im Schulnotensystem auf Zensuren ausgelegt. Demzufolge gibt es eine sehr gute, gute, befriedigende, ausreichende und mangelhafte Bewertung. In den meisten Fällen ist es nicht ausreichend, dass die Vorgesetzten eine Note niederschreiben. Das detaillierte Umschreiben des zu Beurteilenden ist für Menschen, die beurteilen müssen, eine Herausforderung. Zum Umschreiben werden häufig Schlüsselworte verwendet. Auf diese Weise hat sich eine bestimmte Sprache rund um die Beurteilung entwickelt.

Menschen, die eine Beurteilung durch einen Vorgesetzten erwarten, können sich zu diesem Thema umfassend informieren. Informationsmaterial gibt es im Internet und in speziellen Büchern, die sich mit der Beurteilung und deren Entschlüsselung befassen. Das Schwierige bei dem Schreiben einer Beurteilung ist, dass diese nicht negativ ausgelegt werden darf. Damit soll vermieden werden, dass dem Bewerber aufgrund solcher bestimmten Aussagen ein zukünftiger Arbeitsplatz versagt bleibt. Der Beurteilende muss, z. B. bei schlechter Leistung einen Kompromiss in der Ausdrucksweise finden, der beide Parteien zufriedenstellt und dem neuen Arbeitgeber die wirkliche Aussage vermittelt.

Beurteilungen müssen von der Person, die beurteilt wird, nicht akzeptiert werden, wenn der Inhalt der persönlichen Zukunft schadet. Die Beurteilung wird solange neu verfasst, bis sie für den Beurteilten akzeptabel ist. Gibt es keine Möglichkeit gütlicher Einigung, kann eine Person, die z. B. die Firma verlässt, eine einfache Bescheinigung vom Arbeitgeber verlangen. In dieser stehen dann die Grunddaten des Arbeitsverhältnisses.

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